Forum VI: Das Verhältnis von Diversität und Gleichstellung – „Wir nehmen gerade an einer historischen Diskussion teil“

F

Ein Bericht zum Fachtag am 20.9.2019 von Lisa Brünig

Das zweite Forum, das ich an diesem Fachtag besuchen durfte, war das Forum VI zum Thema „Verhältnis von Diversität und Gleichstellung“. Doreen Müller eröffnete das Forum und wies darauf hin, dass dieses Forum mit Impulsen von zwei Vertreterinnen aus der Praxis eingeleitet würde. Schnell wurde mir zu Beginn klar, dass es unheimlich spannend sein würde, die beiden erfahrenen Gleichstellungsbeauftragten aus den unterschiedlichen Bereichen – Hochschule und Stadt – an einem Tisch zu haben.

Diversitäts- und Gleichstellungspolitiken zusammendenken – die Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität der Uni Göttingen

Den ersten Input gab Doris Hayn, Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität der Universität Göttingen. Mit Blick auf die Unterschiede der Diversitäts- und Gleichstellungsarbeit an Hochschulen wurden zu Beginn drei Aspekte hervorgehoben. Zum einen die rechtlichen Grundlagen, vom Auftrag der Geschlechtergleichstellung im Grundgesetz über das AGG bis hin zum niedersächsischen Hochschulgesetz. Betont wurde, dass der Gleichstellungsauftrag rechtlich gesehen ein Gestaltungsauftrag ist, wohingegen Fragen von Diversität vor allem in rechtlichen Regelungen zur Antidiskriminierung vorkommen. Als zweiter Aspekt wurde der Institutionalisierungsgrad genannt, der bei der Gleichstellungspolitik nach fast 30 Jahren, im Vergleich zu ca. 10 Jahren Diversitätspolitik, deutlich höher ist. Ein Fokus lag darauf, dass es nicht nur auf die Institutionalisierung in der einzelnen Hochschule ankomme, sondern auch auf überregionale Arbeit in Vernetzungsstrukturen. Spannend war für mich der Hinweis darauf, dass die Gleichstellungsbeauftragten sich mit der Zeit einen Ruf als Fachexpert*innen erarbeiten konnten, die in die ganze Institution hineinwirken. Als dritter Punkt wurden Entwicklungsprozesse innerhalb der Institutionen angeführt und es wurde darauf eingegangen, dass die Gleichstellungsarbeit auch durch feministische Bewegungen und die Geschlechterforschung gestärkt wurde. Zentral war für mich außerdem der Punkt, dass mit der Messung von Fortschritten in Form von Monitorings und Rankings im Bereich Gleichstellung die Möglichkeit besteht, festzustellen, welche Standorte, im Verhältnis zu anderen, positive Entwicklungen zu verzeichnen haben, aber eben auch, wo noch Nachholbedarf besteht.

Als Fazit nehme ich aus diesem Input mit, dass es, trotz bestehender Unterschiede, unverzichtbar sei, die Felder Gleichstellung und Diversität zusammenzudenken. In der Gleichstellungsarbeit werde schon länger eine intersektionale Perspektive eingenommen und Mehrfachdiskriminierung thematisiert. In diesem Sinne verweise Diversität darauf, dass Geschlecht immer auch im Zusammenspiel mit anderen Kategorien gesehen werden muss. In beiden Feldern werden außerdem ähnliche Ziele verfolgt: Es gehe darum, auf Mehrfachdiskriminierungen aufmerksam zu machen, sich für mehr Chancengleichheit einzusetzen und immer auch „die Machtfrage“ zu stellen. Dabei würden sowohl individuelle Förderung als auch Strukturveränderungen und ein Kulturwandel angestrebt. Eine diversitätsorientierte Perspektive ermögliche zudem auch neue Bündnisse, die die Gleichstellungsarbeit stärken könnten. Für Akteur*innen beider Bereiche stellen sich letztlich Fragen wie: Haben wirklich alle die gleichen Verwirklichungschancen? Wie können wir für Diskriminierungsformen sensibilisieren? Wie können wir der erhöhten Komplexität und den vervielfältigten Ansprüchen gerecht werden?

Bedeutet das Thema Diversität, dass Gleichstellung nun abgehakt ist? – die Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros der Stadt Göttingen

Im Anschluss gab die Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros der Stadt Göttingen, Christine Müller, Einblicke in ihre langjährigen Erfahrungen in der Gleichstellungsarbeit. Sie eröffnet ihren Input mit den Worten „Wir nehmen gerade an einer historischen Diskussion teil“. Neu war für mich, dass im Jahr 1982 die erste kommunale Frauenbeauftragte ihr Amt antrat und es in Göttingen vier Jahre später den Ratsbeschluss für den Einsatz einer Frauenbeauftragten gab. Christine Müller stellte die relevanten Grundlagen aus der niedersächsischen Kommunalverfassung vor, nach der Kommunen ab 20.000 Einwohnenden seit 1993 verpflichtet sind, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz gibt die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten vor, welche dem/der Hauptverwaltungsbeamten direkt unterstellt und nicht weisungsgebunden ist. Positiv hervorgehoben wird vor allem, dass sie ein eigenes Öffentlichkeitsrecht hat und so an die Stadtgesellschaft herantreten kann. Das Gleichstellungsbüro in Göttingen legt einen Schwerpunkt auf die Arbeit mit Multiplikator*innen und Vernetzung. Lernen konnte ich, dass es in Göttingen das Frauenforum als politisches Netzwerk aller Frauenprojekte gibt. Im Rahmen dieses Netzwerks kommt auch das Thema Diversität zum Tragen, z.B. in der Zusammenarbeit mit dem Queeren Zentrum in Göttingen.

Für den Betrieb „Stadtverwaltung“ basiert die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten auf dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz. In der Stadtverwaltung gibt es außerdem intern eine Richtlinie zum respektvollen Umgang, die bei diskriminierendem Verhalten greifen soll. Laut Christine Müller ist das Gleichstellungsbüro selbstverständlich über die Kategorie Geschlecht an andere Themen und Diversitätskategorien angebunden.

Was mich weiterhin besonders beschäftigt, ist, dass geschildert wurde, es entstünde in der alltäglichen Arbeit teilweise der Eindruck, dass durch die Diskussion über Diversität nun so getan wird, als wäre z.B. Gender Mainstreaming schon abgehakt oder erledigt. Dabei sei Geschlechtergleichstellung noch immer nicht erreicht – die Zahlen sprächen für sich. Nach dem Motto „jetzt machen wir Diversität“ wird die Diversitätsdebatte also mitunter genutzt, um die Bedeutung von Gleichstellungsarbeit infrage zu stellen. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, Gleichstellungs- und Diversitätsarbeit nicht in Konkurrenz zueinander zu betrachten, sondern Synergien in den Mittelpunkt zu stellen. So unterstrich auch Christine Müller abschließend, dass eine diversitätsorientierte Arbeit viel von den Erfahrungen aus der Gleichstellungsarbeit lernen könne.

Die Diskussionsrunde: Chancen und Risiken im Spannungsfeld zwischen Gleichstellungs- und Diversitätsarbeit

Im Anschluss an diese beiden intensiven Einblicke begann eine Diskussion, die durchaus kontroverser war, als ich es in anderen Foren oder Diskussionen an diesem Tag erlebt und erwartet hatte. Bereichert wurde die Diskussion dadurch, dass viele Gleichstellungsbeauftragte aus unterschiedlichen Bundesländern und Städten sich austauschen und ihre Erfahrungen miteinander teilen konnten.

Eröffnet wurde die Diskussion mit dem Argument, dass viele Gleichstellungsthemen in der kommunalen Arbeit gar nicht ohne Diversität, also ohne andere Dimensionen mit zu betrachten, bearbeitet werden könnten. Dagegen wurde eingewendet, dass die Arbeit im Gleichstellungsbüro dennoch vor allem Männer und Frauen im Blick habe. Eine weitere Sichtweise auf die Verhältnisbestimmung war, dass das Arbeitsfeld der Gleichstellungsbeauftragen nicht etwa auf Grund von Diversität erweitert werden müsse, sondern, dass das Thema Gleichstellung in andere Arbeitsbereiche miteinfließen müsse. Die Gleichstellungsarbeit solle also nicht dem Thema Diversität unter- oder zugeordnet werden, sondern andersherum. Gefordert wurde an dieser Stelle der Diskussion, dass sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten jedoch klar zu Diversität positionieren müssten. Mein Eindruck war, dass gerade diese Frage die Diskussion noch kontroverser machte. So wurde entgegnet, dass eine Zuordnung oder Unterordnung der beiden Felder an sich gar nicht zielführend sei, sondern eher Konflikte untereinander bewirke. Auch wissenschaftliche Ansätze zur Verhältnisbestimmung würden hier nicht weiterhelfen. Eine Alternative sei vielmehr einfach das Spannungsfeld zwischen Gleichstellungs- und Diversitätspolitik aufzuzeigen, in dem sich viele neue Ansprüche wiederfinden.

Eine Teilnehmerin illustrierte anhand eines Beispiels die bereits angesprochene Erfahrung, dass Diversität genutzt werde, um die Gleichstellungsarbeit zu verdrängen. So sei die Beteiligung von Frauen bei der Planung eines sie betreffenden öffentlichen Vorhabens zurückgewiesen worden mit der Begründung, dann müssten ja auch andere Gruppen konsultiert werden, und dafür stünden keine Ressourcen zur Verfügung. Deutlich wird hier auch, dass die Debatte um Gleichstellung und Diversität immer etwas mit Ressourcen und den Kämpfen darum zu tun hat.

Mehrfach thematisiert wurde auch das gesellschaftliche und politische Diskussionsklima zu Gleichstellung und Diversität. Zum Beispiel wurde aus Schleswig-Holstein berichtet, dass es dort aktuell einen Antrag der AfD im Landtag gebe, der die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten fordere. Obwohl die Erfolgschancen dieses Antrags gering seien, würde so der Raum des Sagbaren deutlich erweitert. Wichtig ist dabei aus meiner Sicht, dass die Gleichstellungsarbeit also alles andere als „safe“ ist und daher weiterhin politisch gekämpft werden muss.

Im Folgenden wendete sich die Diskussion der praktischen Frage zu, wie Diversität denn bisher in den vertretenen Kommunen in der Verwaltung verankert sei. Bei den wenigsten scheint es eine eigene Stelle explizit für Diversität zu geben, wie sie vor kurzem nun in Göttingen eingerichtet wurde. Aus Mannheim wurde berichtet, dass es für die Themenbereiche Gleichstellung, Integration, sexuelle Orientierung und Inklusion einzelne Beauftragte gebe. Auch in Hannover gebe es kein gemeinsames Amt, Diversität sei in einer Arbeitsgemeinschaft im Bereich Personal angesiedelt. Auf Interesse stieß insbesondere das Beispiel München. Dort gebe es weiterhin unterschiedliche Stellen, die für einzelne Dimensionen von Diversität zuständig seien und je nach Thema zusammenarbeiteten. So würden Rollenkonflikte vermieden und die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Expert*innen an den entscheidenden Stellen gefördert.

Zum Schluss wurde noch einmal auf die Positionierungsfrage für die Gleichstellungsbeauftragten eingegangen. Um die Frage des Über- und Unterordnens im Verhältnis von Gleichstellung und Diversität zu überwinden, wurde hier vorgeschlagen, eine machtkritische Perspektive als gemeinsame Klammer zu sehen. Die Gleichstellungsbeauftragten seien nämlich keine Verwaltungsangestellten.

Aus meiner Sicht war dies ein besonders kontroverses Forum – es wurde deutlich, dass hier großer Diskussionsbedarf besteht. Zu hoffen bleibt, dass es auch an anderen Stellen Raum für Vernetzung und Austausch von Gleichstellungsbeauftragten aus dem hochschulischen und kommunalen Bereich geben wird. Besonders wirkt der Aufruf in mir nach, dass Menschen aus der Diversitäts- und Gleichstellungsarbeit nicht gegen-, sondern miteinander arbeiten sollten und es manchmal wichtig ist, innezuhalten und sich auf die gemeinsamen Ziele, Chancengleichheit und Antidiskriminierung sowie gesellschaftliche Veränderungen, zu besinnen.

Über die Autorin

Lisa Brünig studiert im Masterstudiengang Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung und ist studentische Mitarbeiterin am Institut für Diversitätsforschung. In ihrer Masterarbeit befasst sie sich aus machtkritischer und feministischer Perspektive mit der Änderung des §219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ und dem Thema sexuelle Selbstbestimmung.

Über den_die Autor*in

Kommentar hinzufügen

Neueste Beiträge

Kategorien

Neueste Kommentare

Meta

Schlagwörter

Archiv